Praxisanleiter §49
Jährliche Pflicht-Fortbildung

LEHRGANG:
Praxisanleiter §49:
Jährliche Fortbildung der Praxisanleiter in der Pflege. Praxisanleiter und -anleiterinnen in der Pflege sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich an einer mindestens 24-Stunden umfassenden Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Zugangsvoraussetzung:
Abgeschlossene Weiterbildung zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin.
Kursdauer:
24 Std. entspricht 3 Tage
Abschluss:
Teilnahmebscheinigung
Termine:
24.04.2023
Kursgebühr
167,04 €
Die Gebühr kann über einen Bildungscheck bis max. 500€ oder einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet werden.
Lehrplan
– Auffrischung der bestehenden Kenntnisse
– Neuerungen in Politik, Recht und Pädagogik
– Kollegialer Austausch
– Praktische Übungen anhand von Beispielen