Praxisanleiter §49

Jährliche Pflicht-Fortbildung 

LEHRGANG:

Praxisanleiter §49:

Jährliche Fortbildung der Praxisanleiter in der Pflege. Praxisanleiter und -anleiterinnen in der Pflege sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich an einer mindestens 24-Stunden umfassenden Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Zugangsvoraussetzung:

Abgeschlossene Weiterbildung zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin.

Kursdauer:

24 Std. entspricht 3 Tage

Abschluss:

Teilnahmebscheinigung

Termine:

24.04.2023

Kursgebühr

167,04 €

Die Gebühr kann über einen Bildungscheck  bis max. 500€ oder einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet werden.

Lehrplan

– Auffrischung der bestehenden Kenntnisse
– Neuerungen in Politik, Recht und Pädagogik
– Kollegialer Austausch
– Praktische Übungen anhand von Beispielen

Anmeldung:

Weitere Infos zur Datenverarbeitung können Sie unserem Datenschutzklausel entnehmen.