Betreuungskraft
§§43b, 45b, 53c
Qualifizierung zur Alltags- und Demenzbegleiter*in

LEHRGANG:
Betreuungskraft §§43b, 45b, 53c:
Arbeiten mit pflegebedürftige Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf in der ambulanten Pflege in der stationären Pflege oder in Tagespflegeinrichtungen.
Zugangsvoraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Gesundheit: Körperlich & geistig für eine Tätigkeit in der Pflege geeignet
Sprachkenntnisse:
Deutsch in Wort und Schrift
Kursdauer:
160 Std. entspricht 4 Wochen
(Im Anschluss an die Theorie erfolgt ein Praktikum von 80 Stunden in der Betreuung in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.)
Abschluss:
Trägerzertifikat
Termine:
01.06.2023
Kursgebühr
1.113,60 €
Die Gebühr kann über einen Bildungscheck bis max. 500€ oder einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet werden.
Lehrplan
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenz- und psychische Erkrankungen
- und Grundkenntnisse der Pflege und PflegedokumentationHygieneanforderungen
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken
- Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde
- Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Bewegung für Menschen mit Demenz
- Aktivierung von Senioren: Fordern – fördern – motivieren
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten